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Beginn der Ausbildung
- vollendetes 16. Lebensjahr |
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Vollausbildung an einer
Fahrschule (Theorie und Praxis) |
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Bestätigung der
Fahrschule, dass der Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse
verfügt. |
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Voraussetzungen für
den Begleiter (Bewilligung auch für 2 Personen oder 2 Fahrzeuge
möglich) |
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Antrag an die BH
für die Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten |
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Lenkberechtigung
für die Klasse B seit mindestens 7 Jahren |
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Regelmäßiges
Fahren mit Kraftfahrzeugen der Klasse B in den letzten
3 Jahren vor Antragstellung |
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Muss in einem besonderen
Naheverhältnis zum Bewerber stehen |
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Darf in den letzten
3 Jahren vor der Antragstellung nicht wegen eines schweren
Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche
Vorschriften bestraft worden sein |
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Zustimmungserklärung
des Erziehungsberechtigten
Ausbildungsfahrten |
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Ausbildungsfahrten |
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Bei der Durchführung
von Ausbildungsfahrten darf sowohl beim Bewerber, als
auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht
mehr als 0,1 , oder der Alkoholgehalt der Atemluft
nicht mehr als 0,05 mg/l betragen |
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Kennzeichnung des
Fahrzeuges |
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Fahrtenprotokoll
führen |
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Nach jeweils 1.000
gefahrenen Kilometern und mindestens 14 Tage Intervallen,
haben die Bewerber und der Begleiter eine Schulfahrt an
der Fahrschule zu besuchen (mit Bestätigung) |
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Nach 3.000 Kilometern
und Perfektionsschulung an der Fahrschule Bestätigung
des angestrebten Lernerfolges durch die Fahrschule |
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Fahrprüfung ab dem
vollendeten 17. Lebensjahr (Theorie und Praxis) |
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praktische Prüfung
mit dem eigenem Fahrzeug möglich (Voraussetzung: 4 Türen!) |
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