Klasse B L17

Beginn der Ausbildung - vollendetes 16. Lebensjahr
Vollausbildung an einer Fahrschule (Theorie und Praxis)
Bestätigung der Fahrschule, dass der Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
Voraussetzungen für den Begleiter (Bewilligung auch für 2 Personen oder 2 Fahrzeuge möglich)
 
- Antrag an die BH für die Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten
- Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens 7 Jahren
- Regelmäßiges Fahren mit Kraftfahrzeugen der Klasse B in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung
- Muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen
- Darf in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein
- Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten
Ausbildungsfahrten
Ausbildungsfahrten
 
- Bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten darf sowohl beim Bewerber, als auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 ‰, oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l betragen
- Kennzeichnung des Fahrzeuges
- Fahrtenprotokoll führen
- Nach jeweils 1.000 gefahrenen Kilometern und mindestens 14 Tage Intervallen, haben die Bewerber und der Begleiter eine Schulfahrt an der Fahrschule zu besuchen (mit Bestätigung)
- Nach 3.000 Kilometern und Perfektionsschulung an der Fahrschule Bestätigung des angestrebten Lernerfolges durch die Fahrschule
Fahrprüfung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr (Theorie und Praxis)
praktische Prüfung mit dem eigenem Fahrzeug möglich (Voraussetzung: 4 Türen!)