Klasse B L17 - zweiter Abschnitt

Nach Absolvierung der Ausbildung an der Fahrschule
(Theorie + Praxis)
Berechtigung (Bescheid) zur Durchführung der privaten Ausbildung von der BH anfordern, mitzubringen sind:
 
- Antrag vom Lehrenden (2 Personen möglich)
- Bestätigung der Fahrschule über die erfolgte Ausbildung
- Gutachten der ärztlichen Untersuchung
(Liste der berechtigten Ärzte von der Fahrschule)
-
Zulassungsbescheinigung des Fahrzeuges (2 Fahrzeuge möglich) oder Zustimmungserklärung des Fahrzeugbesitzers
Parteienverkehr BH Korneuburg(Bürgerbüro):
  •Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und
  •Dienstag von 13 - 18.30 Uhr
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
(Vordruck von der Fahrschule)